Die Regel des Hl. Benedikt
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65. Kapitel - Der Prior des Klosters
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Zu oft schon sind durch Einsetzung eines Priors schwere Streitigkeiten in den Klöstern entstanden.
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Vom bösen Geist des Stolzes aufgebläht, bilden sich manche ein, zweite Äbte zu sein; sie reißen die Herrschaft über andere an sich, sie schüren Ärger und Streit, sie stiften Zwietracht in ihren Gemeinschaften.
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Das geschieht vor allem dort, wo derselbe Bischof und die selben Äbte, die den Abt einsetzen, auch den Prior einsetzen.
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Wie verkehrt das ist, lässt sich leicht einsehen; denn schon vom Tage seiner Einsetzung an wird dem Prior Anlass zum Stolz gegeben.
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Seine Gedanken flüstern ihm nämlich ein, er sei der Autorität seines Abtes entzogen,
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weil er von denselben eingesetzt sei wie der Abt.
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Daraus entstehen Neid, Streit, Verleumdung, Eifersucht, Zwietracht und Unordnung.
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Wenn Abt und Prior gegeneinander stehen, bringt diese Zwietracht ihre Seelen zwangsläufig in Gefahr,
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und auch ihre Untergebenen laufen ins Verderben, wenn sie den Parteien schmeicheln.
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Die Hauptverantwortung für diesen gefährlichen Missstand trifft jene, die eine solche Unordnung verursacht haben.
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Daher halten wir es zur Wahrung des Friedens und der Liebe für angebracht, dass der Abt die Ämter in seinem Kloster nach eigenem Ermessen besetzt.
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Wenn möglich sollen Dekane alle Belange des Klosters nach den Weisungen des Abtes regeln, wie wir schon früher bestimmt haben.
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Sind mehrere beauftragt, kann ein einzelner nicht stolz werden.
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Erfordern es aber die örtlichen Verhältnisse oder äußert die Gemeinschaft begründet und mit Demut die Bitte und hält es der Abt für gut,
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wähle er mit dem Rat gottesfürchtiger Brüder einen aus und setze ihn selber als seinen Prior ein.
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Der Prior führe in Ehrfurcht aus, was ihm sein Abt aufträgt; er tue nichts gegen den Willen oder die Anordnung des Abtes.
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Denn je höher er über die anderen gestellt ist, um so sorgfältiger muss er die Weisungen der Regel beobachten.
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Stellt sich heraus, dass der Prior voller Fehler ist oder, vom Hochmut betört, sich Stolz überhebt oder nachweislich die heilige Regel verachtet, werde er bis zu viermal mit Worten zurechtgewiesen.
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Bessert er sich nicht, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.
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Ändert er sich auch so nicht, werde er seines Amtes als Prior enthoben, und ein anderer, der geeignet ist, soll an seine Stelle treten.
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Ist er auch danach in der Gemeinschaft nicht ruhig und gehorsam, werde er sogar aus dem Kloster gestoßen.
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Doch bedenke der Abt, dass er über alle seine Entscheidungen vor Gott Rechenschaft ablegen muss, damit nicht die Flamme des Neids oder der Eifersucht seine Seele verzehrt.