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Die Regel des Hl. Benedikt

62. Kapitel - Die Priester des Klosters

  1. Wenn der Abt die Weihe eines Priesters oder Diakons erbitten will, so wähle er aus seinen Mönchen einen aus, der würdig ist den priesterlichen Dienst auszuüben.

  2. Der Geweihte aber hüte sich vor Überheblichkeit und Stolz.

  3. Er nehme sich nichts heraus und handle nie ohne Auftrag des Abtes. Er wisse ja, dass gerade er sich in der Zucht der Regel zu fügen hat.

  4. Das Priesteramt sei ihm kein Anlass, den Gehorsam und die Ordnung der Regel zu vergessen, sondern er schreite mehr und mehr zu Gott.

  5. Er nimmt stets den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht,

  6. außer beim Dienst am Altar oder wenn ihn die Wahl der Gemeinschaft und der Wille des Abtes an einen höheren Platz stellen, weil seine Lebensführung es verdient.

  7. Doch wisse er, dass auch er sich an die Ordnung zu halten hat, die für Dekane und Prioren gilt.

  8. Nimmt er sich heraus, anders zu handeln, gelte er nicht mehr als Priester, sondern als Aufrührer.

  9. Und er ändert sich trotz wiederholter Mahnung nicht, so ziehe man noch den Bischof als Zeugen hinzu.

  10. Wenn er sich auch dann nicht bessert und seine Schuld klar zutage liegt, werde er aus dem Kloster gewiesen.

  11. Doch nur, wenn er so widerspenstig ist, dass er sich nicht unterordnen und der Regel nicht gehorchen will.

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