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Die Regel des Hl. Benedikt

59. Kapitel - Die Aufnahme von Kindern

  1. Wenn ein Vornehmer seinen Sohn im Kloster darbringt und dieser noch ein Kind ist, dann stellen die Eltern die oben erwähnte Urkunde aus.

  2. Zusammen mit einer Opfergabe wickeln sie diese Urkunde und die Hand des Knaben in das Altartuch und bringen ihn so dar.

  3. Was ihr Vermögen angeht, so sollen sie in der vorliegenden Urkunde unter Eid versprechen, dass sie niemals selbst, auch nie durch eine vorgeschobene Person noch auf irgendeine andere Weise dem Knaben etwas schenken oder ihm die Möglichkeit bieten, etwas zu besitzen.

  4. Sie können jedoch für seinen Unterhalt dem Kloster eine Spende anbieten.

  5. Was sie geben wollen, das sollen sie dem Kloster als Schenkung vermachen. Wenn sie es wünschen, können sie sich die Nutznießung vorbehalten.

  6. Auf diese Weise werde allem vorgebeugt, so dass dem Knaben keine Aussicht bleibt, die ihn betören und verderben könnte, was ferne sei. Wir kennen das aus Erfahrung.

  7. Entsprechend sollen es auch Ärmere halten.

  8. Wer aber gar nichts hat, stellt einfach die Urkunde aus und bringt in Gegenwart von Zeugen seinen Sohn zusammen mit der Opfergabe dar.

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