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Die Regel des Hl. Benedikt

31. Kapitel - Der Cellerar des Klosters

  1. Als Cellerar des Klosters werde aus der Gemeinschaft ein Bruder ausgewählt, der weise ist, reifen Charakters und nüchtern. Er sei nicht maßlos im Essen, nicht überheblich, nicht stürmisch, nicht verletzend, nicht umständlich und nicht verschwenderisch.

  2. Vielmehr sei er gottesfürchtig und der ganzen Gemeinschaft wie ein Vater.

  3. Er trage Sorge für alles.

  4. Ohne die Weisung des Abtes tue er nichts;

  5. an seine Aufträge halte er sich.

  6. Er mache die Brüder nicht traurig.

  7. Falls ein Bruder unvernünftig etwas fordert, kränke er ihn nicht durch Verachtung, sondern schlage ihm die unangemessene Bitte vernünftig und mit Demut ab.

  8. Er wache über seine Seele und denke immer an das Apostelwort: "Wer seinen Dienst gut versieht, erlangt einen hohen Rang." (1Tim 3,13)

  9. Um Kranke, Kinder, Gäste und Arme soll er sich mit großer Sorgfalt kümmern; er sei fest davon überzeugt: Für sie alle muss er am Tag des Gerichtes Rechenschaft ablegen.

  10. Alle Geräte und den ganzen Besitz des Klosters betrachte er als heiliges Altargerät.

  11. Nichts darf er vernachlässigen.

  12. Er sei weder der Habgier noch der Verschwendung ergeben. Er vergeude nicht das Vermögen des Klosters, sondern tue alles mit Maß und nach Weisung des Abtes.

  13. Vor allem habe er Demut. Kann er einem Bruder nichts geben, dann schenke er ihm wenigstens ein gutes Wort.

  14. Es steht ja geschrieben: "Ein gutes Wort geht über die beste Gabe." (Sir 18,17)

  15. Alles, was der Abt ihm zuweist, übernehme er in seine Verantwortung; was er ihm aber verwehrt, maße er sich nicht an.

  16. Den Brüdern gebe er das festgesetzte Maß an Speise und Trank ohne jede Überheblichkeit oder Verzögerung, damit sie nicht Anstoß nehmen. Er denke daran, was nach Gottes Wort der verdient, der einem von den Kleinen Ärgernis gibt. (Mt 18,6)

  17. In größeren Gemeinschaften gebe man ihm Helfer. Mit ihrer Unterstützung kann er das ihm anvertraute Amt mit innerer Ruhe verwalten.

  18. Zur bestimmten Stunde werde gegeben, was zu geben ist, und erbeten, was zu erbitten ist,

  19. denn niemand soll verwirrt und traurig werden im Hause Gottes.

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