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Die Regel des Hl. Benedikt

67. Kapitel - Brüder auf Reisen

  1. Sollen Brüder auf Reisen geschickt werden, empfehlen sie sich dem Gebet aller Brüder und des Abtes.

  2. Beim letzten Gebet des Gottesdienstes wird immer aller Abwesenden gedacht.

  3. Bei der Rückkehr von der Reise aber sollen sich die Brüder noch am selben Tag bei allen festgesetzten Gebetszeiten am Schluss des Gottesdienstes im Oratorium zu Boden werfen

  4. und alle um das Gebet bitten wegen der Fehler, die vielleicht unterwegs vorgekommen sind, wenn sie Böses gesehen oder gehört oder Unnützes geredet haben.

  5. Auch nehme sich keiner heraus, einem anderen alles zu erzählen, was er außerhalb des Klosters gesehen und gehört hat, denn das richtet großen Schaden an.

  6. Wenn sich einer das herausnimmt, verfällt er der von der Regel vorgesehenen Strafe,

  7. ebenso jeder, der den Bereich des Klosters eigenmächtig verlässt, irgendwohin geht oder sonst etwas ohne Erlaubnis des Abtes unternimmt, sei es auch noch so geringfügig.

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