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Die Regel des Hl. Benedikt

29. Kapitel - Die Wiederaufnahme von Brüdern

  1. Es kann sein, dass ein Bruder eigenmächtig das Kloster verlässt und später wieder zurückkehren will. In diesem Fall verspreche er zuerst gründliche Besserung von dem Fehlverhalten, das zum Austritt geführt hat.

  2. Danach werde er aufgenommen, aber als letzter eingereiht; dadurch wird seine Demut geprüft.

  3. Wenn er wieder austritt, werde er noch zweimal in dieser Weise aufgenommen. Er muss aber wissen, dass es danach keine Rückkehr mehr gibt.

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