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Die Regel des Hl. Benedikt

32. Kapitel - Werkzeuge und Gerät des Klosters

  1. Den Besitz des Klosters, nämlich Werkzeug, Kleidung und alle anderen Dinge, vertraue der Abt Brüdern an, auf deren Lebensweise und Charakter er sich verlassen kann.

  2. Nach seinem Ermessen übergebe er ihnen alle Gegenstände, die sie verwahren und wieder einfordern sollen.

  3. Der Abt führe ein Verzeichnis über all diese Dinge. So weiß er was er gibt und was er zurückhält, wenn die Brüder einander in den zugewiesenen Aufgaben ablösen.

  4. Wenn einer die Sachen des Klosters verschmutzen lässt oder nachlässig behandelt, werde er getadelt.

  5. Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.

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