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Die Regel des Hl. Benedikt

63. Kapitel - Die Rangordnung in der Gemeinschaft

  1. Die Rangordnung im Kloster halte man so ein, wie sie sich aus dem Zeitpunkt des Eintritts oder aufgrund verdienstvoller Lebensführung ergibt und wie sie der Abt festlegt.

  2. Der Abt bringe jedoch die ihm anvertraute Herde nicht in Verwirrung. Er treffe keine ungerechte Verfügung, als könnte er seine Macht willkürlich gebrauchen,

  3. sondern er bedenke immer, dass er über all seine Entscheidungen und all sein Tun Gott Rechenschaft geben muss.

  4. Entsprechend der Rangordnung also, die er festlegt oder die ihnen von selber zukommt, sollen die Brüder zum Friedenskuss und zur Kommunion gehen, einen Psalm vortragen und im Chor stehen.

  5. Nirgendwo darf das Lebensalter für die Rangordnung den Ausschlag geben oder sie von vornherein bestimmen,

  6. haben doch Samuel und Daniel, obgleich noch jung, Gericht über die Ältesten gehalten. (1Sam 3; Dan 13)

  7. Außer denen also, die der Abt, wie gesagt, nach reiflicher Überlegung, voranstellt oder aus bestimmten Gründen zurücksetzt, sollen alle Übrigen den Platz einnehmen, der ihrem Eintritt entspricht.

  8. Wer zum Beispiel zur zweiten Stunde ins Kloster kam, muss wissen, da er Jünger ist als jener, der zur ersten Stunde des Tages gekommen ist, welches Alter oder Stellung er auch haben mag.

  9. Die Knaben aber sollen in allem und von allen zur Ordnung angehalten werden.

  10. Die Jüngeren sollen also die Älteren ehren, die Älteren die Jüngeren lieben.

  11. Spricht man einander an, so darf keiner den anderen mit bloßen Namen anreden,

  12. sondern die Älteren sollen die Jüngeren "Bruder" nennen, die Jüngeren aber die Älteren "nonnus", was soviel wie "ehrwürdiger Vater" heißt.

  13. Der Abt aber werde mit "Herr" und "Abt" angeredet, weil man im Glauben erkennt, dass er Christi Stelle vertritt. Das maßt er sich nicht selbst an, vielmehr geschieht es aus Ehrfurcht und Liebe zu Christus.

  14. Er selbst aber bedenke das und verhalte sich so, dass er dieser Ehre würdig ist.

  15. Wo immer Brüder einander begegnen, bittet der Jüngere den Älteren um den Segen.

  16. Kommt ein Älterer, steht der Jüngere auf und bietet ihm den Platz zum Sitzen an. Und der Jüngere nehme sich nicht heraus, sich wieder zu setzen, bevor ihn der Ältere dazu auffordert.

  17. So geschieht was geschrieben steht: "Kommt einander in gegenseitiger Achtung zuvor." (Röm 12,10)

  18. Knaben und Jugendliche sollen im Oratorium und bei Tisch ihre Reihenfolge ordentlich einhalten.

  19. Draußen aber und überall sollen sie beaufsichtigt und zur Ordnung angehalten werden, bis sie das verständige Alter erreichen.

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