top of page

Die Regel des Hl. Benedikt

53. Kapitel - Die Aufnahme der Gäste

  1. Alle Fremden, die kommen, sollen aufgenommen werden wie Christus: denn er wird sagen: "Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen." (Mt 25,35)

  2. Allen erweise man die angemessene Ehre, besonders den Brüdern im Glauben und den Pilgern. (Gal 6,10)

  3. Sobald ein Gast gemeldet wird, sollen ihm daher der Obere und die Brüder voll dienstbereiter Liebe entgegeneilen.

  4. Zuerst sollen sie miteinander beten und dann als Zeichen der Gemeinschaft den Friedenskuss austauschen.

  5. Diesen Friedenskuss darf man wegen der Täuschung des Teufels erst nach dem Gebet geben.

  6. Allen Gästen begegne man bei der Begrüßung und beim Abschied in tiefer Demut:

  7. man verneige sich, werfe sich ganz zu Boden und verehre so in ihnen Christus, der in Wahrheit aufgenommen wird.

  8. Hat man die Gäste aufgenommen, nehme man sie mit zum Gebet; dann setze der Obere sich zu ihnen oder ein Bruder, dem er es aufträgt.

  9. Man lese dem Gast die Weisung Gottes vor, um ihn im Glauben zu erbauen; dann nehme man sich mit aller Aufmerksamkeit gastfreundlich seiner an.

  10. Das Fasten breche der Obere dem Gast zu liebe, nur nicht an einem allgemein vorgeschriebenen Fasttag, der eingehalten werden muss.

  11. Die Brüder aber fasten wie gewohnt.

  12. Der Abt gieße den Gästen Wasser über die Hände;

  13. Abt und Brüder zusammen sollen allen Gästen die Füße waschen.

  14. Nach der Fußwaschung beten sie den Psalmvers: "Wir haben, o Gott, deine Barmherzigkeit aufgenommen inmitten deines Tempels." (Ps 48,10)

  15. Vor allem bei der Aufnahme von Armen und Fremden zeige man Eifer und Sorge, denn besonders in ihnen wird Christus aufgenommen. Das Auftreten der Reichen verschafft sich ja von selbst Beachtung.

  16. Abt und Gäste sollen eine eigene Küche haben; so stören Gäste, die unvorhergesehen kommen und dem Kloster nie fehlen, die Brüder nicht.

  17. Diese Küche übernehmen für je ein Jahr zwei Brüder, die für diese Aufgabe gut geeignet sind.

  18. Sooft sie es brauchen, gebe man ihnen Hilfen, damit sie ohne Murren dienen; sind sie jedoch zu wenig beschäftigt, sollen sie zu der Arbeit gehen, die man ihnen aufträgt.

  19. Doch nicht nur hier, sondern für alle Aufgabenbereiche im Kloster gelte der Grundsatz:

  20. Wer Hilfe braucht, soll sie erhalten; wer jedoch frei ist, übernehme gehorsam jeden Auftrag.

  21. Die Unterkunft für Gäste vertraue man einem Bruder an, der von Gottesfurcht ganz durchdrungen ist.

  22. Dort sollen genügend Betten bereit stehen. Das Haus Gottes soll von Weisen auch weise verwaltet werden.

  23. Mit den Gästen darf niemand ohne Auftrag zusammen sein oder sprechen.

  24. Wer ihnen begegnet oder sie sieht, grüße sie, wie schon gesagt, in Demut, bitte um den Segen und gehe weiter mit der Bemerkung, es sei ihm nicht gestattet, sich mit einem Gast zu unterhalten.

bottom of page