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Die Regel des Hl. Benedikt

25. Kapitel - Die Ausschließung bei schweren Verfehlungen

  1. Der Bruder, auf dem eine schwere Schuld lastet, werde vom Tisch und vom Oratorium ausgeschlossen. (1Kor 5,5)

  2. Keiner der Brüder darf mit ihm in Verbindung treten oder mit ihm reden.

  3. Bei der aufgetragenen Arbeit sei er allein. Er verharre in Trauer und Buße und denke an das furchterregende Wort des Apostels:

  4. "Ein solcher Mensch ist dem Untergang des Fleisches ausgeliefert, damit der Geist gerettet wird für den Tag des Herrn."

  5. Sein Essen erhalte er für sich allein; der Abt bestimmt für ihn Maß und Stunde.

  6. Von denen, die vorbeigehen, wird er nicht gegrüßt, und das Essen, das man ihm gibt, wird nicht gesegnet.

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