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Die Regel des Hl. Benedikt

26. Kapitel - Unerlaubter Umgang mit Ausgeschlossenen

  1. Wenn ein Bruder sich herausnimmt, ohne Erlaubnis des Abtes mit dem ausgeschlossenen Bruder irgendwie in Verbindung zu treten, mit ihm zu sprechen oder ihm einen Auftrag zu übermitteln.

  2. treffe ihn die gleiche Strafe der Ausschließung.

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