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Die Regel des Hl. Benedikt

55. Kapitel - Kleidung und Schuhe der Brüder

  1. Die Kleidung welche die Brüder erhalten, soll der Lage und dem Klima ihres Wohnorts entsprechen;

  2. denn in kalten Gegenden braucht man mehr, in warmen weniger.

  3. Darauf zu achten ist Aufgabe des Abtes.

  4. Unsrer Meinung nach genügen in Gegenden mit gemäßigtem Klima für jeden Mönch Kukulle und Tunika.

  5. Die Kukulle im Winter wollig, im Sommer leicht oder abgetragen,

  6. für die Arbeit ein Überwurf und als Fußbekleidung Socken und Schuhe.

  7. Über Farbe oder groben Stoff dieser Kleidungsstücke sollen sich die Mönche nicht beschweren; man nehme alles so, wie es sich in der Gegend, wo sie wohnen, findet, oder was man billiger kaufen kann.

  8. Der Abt sorge aber für das rechte Maß, dass die Kleider nicht zu kurz sind, sondern denen die sie tragen, passen.

  9. Bekommen sie etwas Neues, geben sie das Alte immer gleich ab; es wird in der Kleiderkammer für die Armen aufbewahrt.

  10. Für einen Mönch genügen zwei Tuniken und zwei Kukullen; so kann er zur Nacht und zum waschen die Kleider wechseln.

  11. Was aber darüber hinausgeht, ist überflüssig und muss entfernt werden.

  12. Ebenso gibt man die Socken und alles Abgetragene ab, wenn man Neues bekommt.

  13. Wer auf Reisen geschickt wird, erhält Hosen aus der Kleiderkammer; nach Rückkehr gibt er sie gewaschen dort wieder ab.

  14. Kukulle und Tunika, die er für die Reise aus der Kleiderkammer erhält und nach der Rückkehr zurückzugeben hat, seien ein wenig besser, als man sie für gewöhnlich trägt.

  15. Als Bettzeug genügen Matte, Tuch, Decke und Kopfkissen.

  16. Der Abt durchsuche häufig die Betten, ob sich dort nicht Eigenbesitz finde.

  17. Wenn sich bei einem etwas findet, das er nicht vom Abt bekommen hat, treffe ihn strengste Strafe.

  18. Um dieses Laster des Eigenbesitzes mit der Wurzel auszurotten, muss der Abt alles Notwendige geben:

  19. Kukulle, Tunika, Socken Schuhe, Gürtel, Messer, Griffel, Nadel, Tuch, Schreibtafel; so kann sich keiner damit entschuldigen, es habe ihm etwas Notwendiges gefehlt.

  20. Der Abt erwäge aber immer den Satz der Apostelgeschichte: "Jedem wurde soviel zugeteilt, wie er nötig hatte." (Apg 4,35)

  21. So berücksichtigt der Abt die Schwäche der Bedürftigen, nicht die Missgunst der Neider.

  22. Doch bei all seinen Entscheidungen denke er an die Vergeltung Gottes.

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