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Die Regel des Hl. Benedikt

47. Kapitel - Das Zeichen zum Gottesdienst

  1. Die Zeit zum Gottesdienst am Tage und in der Nacht anzukündigen sei Sorge des Abtes. Er gebe selbst das Zeichen oder übertrage die Sorge dafür einem gewissenhaften Bruder, damit alles zur rechten Zeit geschieht.

  2. Psalmen und Antiphonen sollen nach dem Abt die Brüder, denen es aufgetragen wird, nach ihrer Rangordnung vortragen.

  3. Keiner aber nehme sich heraus, zu singen oder zu lesen, wenn er diese Aufgabe nicht so erfüllen kann, dass die Hörer erbaut werden.

  4. Es geschehe mit Demut, Ernst und Ehrfurcht und im Auftrag des Abtes.

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