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Die Regel des Hl. Benedikt

60. Kapitel - Die Aufnahme von Priestern

  1. Wenn einer aus dem Priesterstand um Aufnahme in das Kloster bittet, so stimme man nicht gleich zu.

  2. Beharrt er trotzdem fest auf seiner Bitte, so muss er wissen, dass er die Regel in ihrer ganzen Strenge zu halten hat.

  3. nichts wir ihm erleichtert, es gelte das Wort der Schrift: "Freund, wozu bist du gekommen."
    (Mt 26,50; vgl. Mt 22,12)

  4. Man gestatte ihm allerdings, seinen Platz gleich nach dem Abt zu haben, den Segen zu sprechen und den Gottesdienst zu halten, aber nur, wenn ihn der Abt dazu beauftragt.

  5. Wer sich nicht so verhalten will, darf nach dem Gottesdienst nicht im Oratorium zurückbleiben, damit, wie gesagt, ein anderer nicht gestört wird.

  6. Sonst nehme er sich nichts heraus; er weiß ja, dass er der Zucht der Regel unterworfen ist, und mehr als andere gebe er allen ein Beispiel der Demut.

  7. Wenn es um die Besetzung eines Amtes oder einer anderen Angelegenheit im Kloster geht.

  8. Wenn Kleriker das gleiche Verlangen haben und sich dem Kloster anschließen möchten, weist man ihnen einen mittleren Platz zu,

  9. aber nur dann, wenn sie die Beobachtung der Regel und Beständigkeit versprechen.

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