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Die Regel des Hl. Benedikt

66. Kapitel - Die Pförtner des Klosters

  1. An die Pforte des Klosters, stelle man einen weisen älteren Bruder, der Bescheid zu empfangen und zu geben weiß und den seine Reife daran hindert, sich herumzutreiben.

  2. Der Pförtner soll seine Zelle neben der Pforte haben, damit alle, die ankommen, dort immer einen antreffen, von dem sie Bescheid erhalten.

  3. Sobald jemand anklopft oder ein Armer ruft, antworte er: "Dank sei Gott" oder "Segne mich".

  4. Mit der ganzen Sanftmut eines Gottesfürchtigen und mit dem Eifer der Liebe gebe er unverzüglich Bescheid.

  5. Braucht der Pförtner eine Hilfe, erhalte er einen jüngeren Bruder.

  6. Das Kloster soll, wenn möglich, so angelegt werden, dass sich alles Notwendige, nämlich Wasser, Mühle und Garten, innerhalb des Klosters befindet und die verschiedenen Arten des Handwerks dort ausgebt werden können.

  7. So brauchen die Mönche nicht draußen herumlaufen, denn das ist für sie überhaupt nicht gut.

  8. Diese Regel soll nach unserem Willen in der Gemeinschaft oft vorgelesen werden, damit sich keiner der Brüder mit Unkenntnis entschuldigen kann.

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