Die Regel des Hl. Benedikt
29. Kapitel - Die Wiederaufnahme von Brüdern
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Es kann sein, dass ein Bruder eigenmächtig das Kloster verlässt und später wieder zurückkehren will. In diesem Fall verspreche er zuerst gründliche Besserung von dem Fehlverhalten, das zum Austritt geführt hat.
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Danach werde er aufgenommen, aber als letzter eingereiht; dadurch wird seine Demut geprüft.
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Wenn er wieder austritt, werde er noch zweimal in dieser Weise aufgenommen. Er muss aber wissen, dass es danach keine Rückkehr mehr gibt.